Wer mitmachen kann

Der Datenatlas Zivilgesellschaft steht grundsätzlich allen gemeinnützigen Organisationen und Initiativen der Zivilgesellschaft in Deutschland offen. Für Unternehmen, staatliche Institutionen, wissenschaftliche Einrichtungen oder politische Parteien ist eine Veröffentlichung von Metadaten im Datenatlas jedoch nicht vorgesehen. 

Gemeinnützige Organisationen

Zu den als gemeinnützig anerkannten zivilgesellschaftlichen Organisationen, die sich registrieren dürfen, zählen: 

  • Eingetragene gemeinnützige Vereine  
  • Gemeinnützige Kapitalgesellschaften (gUGs, gGmbHs, gAGs) 
  • Gemeinwohlorientierte Genossenschaften  
  • Gemeinnützige Stiftungen bürgerlichen Rechts
  • Treuhandstiftungen   

Initiativen

Zivilgesellschaftliche Initiativen in Deutschland, die sich ebenfalls im Datenatlas registrieren dürfen, müssen sämtliche folgende Voraussetzungen erfüllen: 

  • Sie sind auf Freiwilligkeit gegründet. 
  • Sie verfolgen subjektiv Ziele des allgemeinen Wohls.
  • Sie nehmen keine staatlichen i.S. von hoheitlichen Aufgaben wahr.
  • Sie sind nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet.
  • Sie schütten Überschüsse aus ihrer Tätigkeit nicht an Mitglieder, Gesellschafter oder Dritte aus.
  • Sie handeln selbstermächtigt und selbstorganisiert.
  • Sie sind zu einem wesentlichen Teil auf Geschenke von Empathie, Zeit, materielle Ressourcen und andere angewiesen.
  • Sie engagieren sich für soziale, nachhaltige, kulturelle oder gesellschaftspolitische Themen. Der Betreiber prüft vor Freischaltung zum Datenatlas die Kriterien der Organisationen anhand der angegebenen Daten und bei Bedarf anhand von geeigneten Dokumenten, die auf Nachfrage beizubringen sind. 

Ausschluss

Der Betreiber schließt Initiativen und Organisationen aus, die  

  • extremistische Positionen vertreten oder die sich gegen die Menschenwürde richten,  
  • die rassistische, antisemitische, diskriminierende oder menschenverachtende Inhalte verbreiten, 
  • die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung stellen.  

Der Betreiber behält sich vor, jene Organisationen und Initiativen von einer Datenbereitstellung im Datenatlas auszuschließen oder Inhalte zu löschen, die gegen diese Grundsätze verstoßen.