Nutzungsbedingungen

Nutzungsbedingungen für den Datenatlas Zivilgesellschaft

 

1. Geltungsbereich

Die Nutzungsbedingungen gelten für das Portal „Datenatlas Zivilgesellschaft“, das unter der URL datenatlas-zivilgesellschaft.de angeboten wird (nachstehend: „das Portal“ oder „der Datenatlas“).

 

2. Betreiber und Hosting

Das Portal wird von der Bertelsmann Stiftung betrieben (nachstehend: „Betreiber“). Die technische Bereitstellung und der Betrieb der Infrastruktur des Datenportals erfolgt durch das Zentrum für Datenmanagement der Bertelsmann Stiftung unter Einbindung geeigneter technischer Dienstleister. Diese können sich im Rahmen des technischen Fortschritts und organisatorischer Erfordernisse ändern.

 

3. Beschreibung des Angebots

(1) Der Datenatlas ist ein Metadatenportal. Er ermöglicht Akteuren der Zivilgesellschaft, auf ihre Datensätze, die als Open Data an anderer Stelle veröffentlicht wurden, an zentraler Stelle hinzuweisen und sie dadurch besser auffindbar zu machen. Ziel ist, die Verfügbarkeit, Transparenz und Nachnutzung von zivilgesellschaftlichen Daten zu verbessern und somit die Vernetzung und Zusammenarbeit im zivilgesellschaftlichen Bereich zu fördern.

(2) Mit dem Datenatlas setzt die Stiftung gemäß ihrer Satzung die Förderung zeitgemäßer und wirkungsvoller Strukturen und Ordnungen in der Gesellschaft sowie die Durchführung von entsprechenden wissenschaftlichen Forschungsvorhaben, Konzeptentwicklungen, Modellversuchen usw. um.

(3) Mit dem Datenatlas wird insbesondere der Zweck der Förderung der Wissenschaft und Forschung, der Bildung sowie des bürgerschaftlichen Engagements und in Teilen die Förderung des Verbraucherschutzes umgesetzt. Der Zweck der Förderung der Wissenschaft und Forschung wird u.a. dadurch umgesetzt, dass die Daten vom Betreiber für die Zivilgesellschaftsforschung genutzt werden. Der Zweck der Bildung wird mit dem Kompetenzaufbau und Wissenstransfer sowie der Bereitstellung von qualitativ hochwertigen Daten umgesetzt.  

(4) Der Datenatlas ist frei verfügbar und kostenlos nutzbar.

(5) Jegliche Werbung oder Nutzung des Portals zu kommerziellen Zwecken ist unzulässig. Dies umfasst insbesondere das Anbieten, Bewerben oder Verlinken von Produkten oder Dienstleistungen mit Gewinnerzielungsabsicht.

(6) Der Betreiber stellt lediglich die Infrastruktur bereit, auf der registrierte Akteure der Zivilgesellschaft (nachstehend: „Datenanbietende“) Verweise auf Datenquellen und diesbezügliche Metadaten (nachstehend: „Einträge“) anlegen können. Die Datenanbietenden entscheiden über ihre Einträge und verwalten sie selbsttätig. Der Betreiber überprüft die Inhalte nicht. Der Datenatlas enthält nicht die Daten selbst, sondern lediglich Metadaten und Verweise auf externe Datenquellen. Diese werden dezentral von den jeweiligen Datenanbietenden angeboten und vorgehalten (gehostet).

(6) Diese Nutzungsbedingungen beziehen sich lediglich auf die Nutzung des Portals durch Datenanbietende und Verwender des Portals (nachstehend: „Nutzende“). Etwaige Rechtsverhältnisse im Zusammenhang mit dem Angebot und der Nachnutzung der über das Portal auffindbaren Daten entstehen ausschließlich zwischen den Datenanbietenden und ihren Nutzenden. Die Datenanbietenden legen die Nutzungsbedingungen und damit auch Lizenzen der von ihnen angebotenen Daten eigenständig fest.

 

4. Berechtigte Akteure zur Datenbereitstellung im Datenatlas Zivilgesellschaft

(1) Der Datenatlas steht grundsätzlich allen gemeinnützigen Organisationen   und Initiativen der Zivilgesellschaft in Deutschland offen. Für Unternehmen, staatliche Institutionen, wissenschaftliche Einrichtungen oder politische Parteien ist eine Veröffentlichung von Metadaten im Datenatlas nicht vorgesehen.

(2) Zu den als gemeinnützig anerkannten zivilgesellschaftlichen Organisationen, die sich registrieren dürfen (siehe hierzu Ziff. 5), zählen:

  • Eingetragene gemeinnützige Vereine
  • Gemeinnützige Kapitalgesellschaften (gUGs, gGmbHs, gAGs)
  • Gemeinwohlorientierte Genossenschaften
  • Gemeinnützige Stiftungen bürgerlichen Rechts
  • Treuhandstiftungen

(3) Zivilgesellschaftliche Initiativen in Deutschland, die sich ebenfalls im Datenatlas registrieren dürfen, müssen sämtliche folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind auf Freiwilligkeit gegründet.
  • Sie verfolgen subjektiv Ziele des allgemeinen Wohls.
  • Sie nehmen keine staatlichen i.S. von hoheitlichen Aufgaben wahr.
  • Sie sind nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet.
  • Sie schütten Überschüsse aus ihrer Tätigkeit nicht an Mitglieder, Gesellschafter oder Dritte aus.
  • Sie handeln selbstermächtigt und selbstorganisiert.
  • Sie sind zu einem wesentlichen Teil auf Geschenke von Empathie, Zeit, materielle Ressourcen und andere angewiesen.
  • Sie engagieren sich für soziale, nachhaltige, kulturelle oder gesellschaftspolitische Themen.

 

5. Anlegen und Bereitstellen von Metadatensätzen

(1) Das Anlegen von Metadatensätzen im Portal erfordert eine Registrierung durch den Datenanbietenden. Als Datenanbietende können sich grundsätzlich alle gemeinnützigen Organisationen und Initiativen der Zivilgesellschaft in Deutschland registrieren, sofern sie die Kriterien aus Ziffer 4 erfüllen. Die Entscheidung orientiert sich an den in diesen Nutzungsbedingungen festgelegten Kriterien.

(2) Datenanbietende können einzelne Einträge löschen und/oder ihre Registrierung jederzeit und ohne Angabe von Gründen beenden. Sofern das Konto des Datenanbietenden gelöscht wird, erfolgt automatisch auch eine Löschung der Metadaten.

(3) Verlinkungen haben direkt auf den externen Datensatz zu erfolgen. Eine Verlinkung auf andere Seiten, wie z. B Startseiten, ist nicht zulässig.

(4) Datenanbietende stellen sicher, dass ihre Einträge nicht gegen Rechte Dritter verstoßen.

(5) Die Metadatensätze werden vom Betreiber inhaltlich nicht systematisch überprüft. Er behält sich das Recht vor, ohne Vorankündigung und nach eigenem Ermessen unangemessene Einträge zu ändern oder zu löschen, deren Zugriff einzuschränken oder zu sperren. Dies gilt insbesondere für Einträge, die die Nutzung oder den Betrieb des Portals beeinträchtigen, die gegen den „Code of Conduct“ (siehe Code of Conduct) diese Nutzungsbedingungen oder geltendes Recht verstoßen. Kommt es zu solchen Verstößen, kann der Betreiber den Datenanbietenden jederzeit von der Nutzung des Portals ausschließen und dessen Registrierung aufheben.

 

6. Nutzung des Portals

(1) Das Portal wird laufend weiterentwickelt. Der Betreiber behält sich vor, die auf dem Portal angebotenen Dienste zu ändern, abweichende Dienste anzubieten oder diese ganz einzustellen und gewährleistet keine Erreichbarkeit der Server.

(2) Die über den Datenatlas zur Verfügung gestellten Metadaten werden unter der Datenlizenz CC0 (Creative Commons Zero, siehe https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/deed.de) bereitgestellt.

(3) Für die verlinkten Datensätze gelten die von den Datenanbietenden gewählten und in den Metadaten angegebenen Lizenzen.

(4) Sämtliche eigene Inhalte des Betreibers (wie Texte oder Bilder) auf dem Portal stehen unter der  Lizenz CC0 (Creative Commons Zero, siehe https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/deed.de) sofern nicht anders angegeben.

(5) Eine Nutzung, die die Funktionstüchtigkeit des Portals und seiner Dienste stört, ist untersagt.

 

7. Haftung

(1) Für ihre Einträge im Datenatlas sind die Datenanbietenden allein verantwortlich (s.  Ziff. 3 Abs. 5 und Ziff. 5 Abs. 3 oben). Der Betreiber hat auf die Datenquellen, auf die in den Einträgen verwiesen wird, keinen Einfluss und ist auch nicht dafür verantwortlich.

(2) Wird der Betreiber wegen widerrechtlicher Daten belangt und entsteht ihm so ein Schaden, ist der Datenanbietende verpflichtet, diesen Schaden zu ersetzen.

(2) Der Betreiber haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt bei schuldhaft verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Schäden, die durch das Fehlen einer garantierten Beschaffenheit verursacht wurden, sowie im Falle arglistig verschwiegener Mängel. Bei vom Betreiber, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen leicht fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden ist die Haftung beschränkt auf Fälle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Im Übrigen ist die Haftung des Betreibers ausgeschlossen. Diese Regelung stellt keine Änderung der Beweislast zu Lasten der Nutzer des Portals dar.

 

8. Änderung der Nutzungsbedingungen

Der Betreiber kann die Nutzungsbedingungen jederzeit nach eigenem Ermessen ändern. Auf Änderungen wird auf den Webseiten des Portals mindestens 2 Wochen vor ihrem Inkrafttreten hingewiesen. Nutzende und Datenanbietende können solchen Änderungen nicht widersprechen, aber jederzeit die Nutzung einstellen bzw. ihre Registrierungen beenden.